Herrmann - Sachverständiger für Architektenhonorare
Willkommen beim Sachverständigenbüro Jochen Herrmann!
Ich bin Dipl.-Ing. Architekt und Sachverständiger für Architekten- und Ingenieurhonorare nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Für alle Themen rund um Architekten- und Ingenieurhonorare bin ich gerne Ihr Ansprechpartner, um Ihnen bei Problemstellungen oder Fragen behilflich zu sein.
Für Architekten und Ingenieure oder für Bauherren
Die HOAI ist ein relativ komplexes Regelwerk, das für viele Planer und Bauherren schwierig im Detail zu verstehen und richtig anzuwenden ist.
Oftmals gibt es Differenzen zwischen den Vertragsparteien z. B. hinsichtlich der Honorarhöhe oder über die vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistungen des Architekten.
Ich erstelle Gutachten oder Stellungnahmen für Bauherren (Auftraggeber), für Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer) und für Gerichte.
Durch meine langjährige Tätigkeit als Architekt sowohl auf der Auftragnehmerseite, als auch als Bauherrenvertreter auf der Auftraggeberseite, kenne ich die jeweiligen Standpunkte sehr genau und kann gezielt darauf eingehen.
Gerne übernehme ich auch eine beratende oder projekt- und baubegleitende Funktion bei generellen oder fallbezogenen Fragen zum Leistungsbild und zur Abrechnung von Architekten- und Ingenieurleistungen.
Die Prüfung einer gestellten Rechnung, oder die Erstellung einer prüffähigen Rechnung ist ebenfalls möglich.
Ihre Vorteile
Ziel meiner Vorgehensweise ist immer, eine sachlich und fachlich korrekte Darstellung der Fakten zu erarbeiten.
Durch ein verständliches Gutachten oder eine Stellungnahme sind Sie in der Lage, dem Vertragspartner kompetent zu begegnen.
Im Ergebnis entstehen dadurch mögliche Lösungsansätze bei Konflikten und Grundlagen für die Einforderung oder Ablehnung von Honoraransprüchen.
Profitieren Sie als Architekt oder Ingenieur von meiner Expertise und bekommen Sie dadurch Ihre erbrachten Leistungen auch entsprechend honoriert.
Fordern Sie Honorar für zusätzliche oder wiederholte Leistungen ein, oder lassen Sie im Zweifel die Honorarparamter überprüfen.
Stellen Sie eine prüffahige und nachvollziehbare Honorarrechnung.
Als Bauherr oder Bauherrenvertreter gilt es, die HOAI grundsätzlich zu verstehen, Architekten- und Ingenieurverträge entsprechend zu gestalten und Abrechnungen überprüfen zu können. Hierfür erhalten Sie von mir umfangreiche Unterstützung.
Sie erhalten zudem Klarheit, was der Planer leisten muss, welche Leistungen tatsächlich erbracht wurden, und wie diese zu vergüten sind.
Wie kann ich Sie unterstützen?
Kontaktieren Sie mich unverbindlich über das Kontaktformular, per E-Mail, über WhatsApp oder telefonisch.
Im Zuge einer Ersteinschätzung können wir Ihr Anliegen besprechen und ich kann Ihnen Lösungsansätze anbieten.